Wirtschaftsgrundschutz - Unternehmenswerte richtig schützen

Wirtschaftsgrundschutz / Geheimnisschutz

Wirtschaftsgrundschutz / Geheimnisschutz

Mitarbeiter, Maschinen, Gebäude, Produkte, Dokumente (z. B. Kunden- und Preislisten), Entwicklungs-Know-how, Innovationen und vieles mehr sind Unternehmenswerte (Assets), die Sie vor Ausspähung schützen sollten. Sie gefährden sonst Ihre Wettbewerbsfähigkeit.

 

Finden Sie die wichtigsten Unternehmenswerte (Assets)

Als Unternehmer wissen Sie am besten, welche Assets besonders schützenswert sind. Wie wichtig ist es für Ihren Betrieb, dass ein bestimmtes Asset funktioniert und geheim bleibt? Eine Analyse hilft Ihnen, dies festzulegen, zu priorisieren und adäquaten Schutz sicherzustellen.

Intellectual Property - Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen

Unter «Know-how» werden nicht patentierte Kenntnisse verstanden, die unmittelbar bei der Herstellung und beim Vertrieb von Gegenständen oder bei der Einbringung von Dienstleistungen angewendet werden. Es handelt sich um Wissensvorsprünge, die bloss einem beschränkten Personenkreis bekannt sind und bei denen von Inhaberseite her technische und organisatorische Massnahmen getroffen werden, damit der Personenkreis beschränkt bleibt. Zusammengefasst heisst das:

  • Unter «Know-how» werden nicht patentierte Kenntnisse verstanden, die unmittelbar bei der Herstellung und beim Vertrieb von Gegenständen oder bei der Einbringung von Dienstleistungen angewendet werden.
  • Namentlich im Patentbereich besteht Know-how bevor ein allfälliges Immaterialgüterrecht entsteht beziehungsweise angemeldet wird (Forschungs- und Entwicklungsergebnisse).
  • Damit das Know-how seinen Geheimnischarakter bewahrt und nur im Rahmen des verabredeten Zwecks (Projekt, Personen, Ort, Zeitdauer etc.) verwendet wird, sind vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die den Schutz der übermittelten Informationen sicherstellen.

Möchten Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse schützen, dann sollten sie schnell tätig werden. In der sog. „EU Know-How-Richtlinie“ finden sich umfassendere Regelungen als nach der bisherigen nationalen Rechtslage. Das Erfordernis Know-how durch erkennbare angemessene Geheimhaltungsmassnahmen zu schützen, hat zur Folge, dass nun Handlungsbedarf besteht, wenn wichtiges Know-how oder andere schützenswerte Informationen dem Geheimnisschutz unterfallen sollen.

 

Welche Informationen sollen geheim gehalten werden?

 

Welche Massnahmen können ergriffen werden?

Es empfiehlt sich, möglichst abschliessend zu erfassen, welche Informationen geheim gehalten werden sollen, da es sich aus Beweisgründen im Rechtsstreit empfiehlt in einem Verzeichnis zu ermitteln, welche Geschäftsgeheimnisse es gibt und wie geheimnisträchtig sie zu bewerten sind. Dabei sollte auch ermittelt und festgehalten werden, welchen Mitarbeitern und Geschäftspartnern die jeweiligen Geschäftsgeheimnisse bekannt sind bzw. bekannt gemacht werden sollen. Besonderes Augenmerk bei der Prüfung des Status quo sollte z.B. auf Informationen wie Kundendaten, Bilanzen, Daten über Zulieferer, Kalkulationen, Prototypen, Pläne, Rezepturen, Algorithmen, Source Codes und die Dokumentationen der Programmierer
gelegt werden.

 

Die Rolle der Dokumentation des Geheimnisschutzes

Die Dokumentation wird im Fall eines Rechtsstreits relevant werden und wird dem Unternehmer helfen können, da er hinsichtlich getroffener Geheimhaltungsmassnahmen darlegungs- und beweisbelastet ist. Dieser Beweispflicht kann durch detaillierte Dokumentation nachgekommen werden.

 

Damit eine Information zu einem Geschäftsgeheimnis wird, müssen angemessene Massnahmen ergriffen werden. Gerade da die zu ergreifenden Massnahmen immer vom Einzelfall (z.B. Art und Wert der Information, Kreis der Mitwisser, Kontext der Nutzung) abhängen, empfehlen wir, eine dreiteilige Prüfung hinsichtlich zu ergreifender angemessener Massnahmen vorzunehmen.

Organisatorische Massnahmen
Dazu gehört die Klärung der Verantwortlichkeit für den Schutz von Informationen im Unternehmen. Die Mitarbeiter müssen im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen geschult und sensibilisiert werden. Damit sie mit den schützenswerten Informationen auch richtig umgehen können, müssen diese als vertraulich gekennzeichnet bzw. erklärt werden. Zur Aufklärung gehört auch, was Whistleblowing bedeutet und welche Konsequenzen es hat. Abhängig vom Umfang der zu kennzeichnenden Information hält sich der Aufwand für die Massnahmen in
Grenzen, sie müssen allerdings gut dokumentiert werden.

Technische Massnahmen
Diese bezwecken die als geheimnisträchtig ermittelten Informationen vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Fokus liegt also auf ICT-Sicherheit.

Rechtliche Massnahmen
Auch diese Massnahmen können entscheidend zum Geheimnisschutz beitragen. Wichtig ist hier, dass der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses nachweisen muss, dass er die rechtmässige Kontrolle über die Information hält. Ein grosses Risiko im Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind oftmals die eigenen Mitarbeiter. Diese sind bereits aufgrund der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für einen effektiven Geheimnisschutz empfiehlt es sich allerdings, konkrete Geheimhaltungsvereinbarungen abzuschliessen.

Sie möchten den Geheimnisschutz / Wirtschaftsgrundschutz umsetzen? - Beratung / Coaching oder Unterstützung?

Sie haben Unternehmenswerte identifiziert und möchten diese schützen? Sie suchen einen Berater / Spezialisten? Dann sollten Sie mit uns sprechen. Gerne erläutern wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, um Sie zu unterstützen.
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